Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bau-Weise.ch AG 

Stand: 23.10.2018 

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Geschäftsbedingungen sind die Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Bau-Weise.ch AG und deren Kunden (nachstehend Auftraggeber genannt). Diese werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen verwendet. 

1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Bau-Weise.ch AG. 

1.3 Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass für die Vertragserfüllung der Beizug von Dritten gestattet ist. 

1.4 Sofern in der individuellen, vertraglichen Vereinbarung oder in den vorliegenden AGB keine abweichenden Bestimmungen enthalten sind, sind die Bestimmungen der SIA Norm 102, Ausgabe 2001 anwendbar. 

 

  1. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Angebote der Bau-Weise.ch AG sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. 

2.2 Angebote für Dienstleistungen, welche auf einer Arbeitsleistung nach Stundenaufwand basieren, können nur als grobe Kostenschätzung abgegeben werden. Die Abrechnung solcher Aufträge an den Auftraggeber erfolgt immer nach dem effektiven angefallenen Stundenaufwand. 

 

  1. Preise und Zahlungskonditionen

3.1 Die Preise verstehen sich immer netto, exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers ist die Bau-Weise.ch AG berechtigt gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. 

3.3 Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so hat die Bau-Weise.ch AG das Recht, nach ihrer Wahl eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung innerhalb von 7 Tagen zu verlangen. Sie kann auch die Ausführung laufender Aufträge unterbrechen und deren Bezahlung verlangen. Im Weigerungsfall ist die Bau-Weise.ch AG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu. 

 

  1. Lieferfrist

4.1 Grundsätzlich gelten Angaben von Lieferterminen oder Herstellungsdaten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin bestätigt werden. 

4.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmittel, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.), auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und müssen neu vereinbart werden. Dies gilt insbesondere bei der Vereinbarung von Fixterminen. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, ist die Bau-Weise.ch AG berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen. 

4.3 Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen. 

4.4 Für den Fall des Leistungsverzugs durch die Bau-Weise.ch AG oder dessen Vorlieferanten kann der Auftraggeber nur Schadenersatz verlangen, wenn der Lieferant oder dessen Erfüllungsgehilfen den Schaden bzw. den Verzug vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. 

 

  1. Versand und Abnahmeverzug

5.1 Der Versand erfolgt ab Sitz der Bau-Weise.ch AG, soweit nicht anders schriftlich bestätigt. 

5.2 Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbart und bestätigt, der Wahl der Bau-Weise.ch AG überlassen. 

5.3 Der Warenversand insbesondere der Versand von Daten via Internet oder Email erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 

5.4 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei “Frei-Haus”-Sendungen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wird die Versendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. 

 

  1. Untersuchungspflicht und Beanstandungen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Inhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und allfällige Abweichungen, umgehend der Bau-Weise.ch AG schriftlich mitzuteilen. 

6.2 Die Bau-Weise.ch AG übernimmt keine Gewährleistung und Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Kundenvorlagen, besonders bei Dienstleistungen für die Erstellung von CAD- Zeichnungen und 3D-Visualisierungen ab übermittelten Vorlagen des Auftraggebers in Daten- oder Papierform. Die Bau-Weise.ch AG kann keine Garantie abgeben, dass allfällig enthaltene Fehler (z.B. Berechnungsfehler des Auftraggebers) in den erhaltenen Vorlagen des Auftraggebers durch die Mitarbeiter der Bau-Weise.ch AG erkannt und durch die Bau-Weise.ch AG automatisch korrigiert werden. 

Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bei CAD-Arbeiten und 3D-Visualisierungen ab Kundenvorlagen das Ergebnis der Bau-Weise.ch AG von der Vorlage aufgrund von Falschinterpretationen, Unleserlichkeiten sowie Tipp- oder Flüchtigkeitsfehlern abweichen kann. Die Bau-Weise.ch AG ist bemüht solche Fehler zu vermeiden, lehnt grundsätzlich aber jegliche Haftung aus Abweichungen des Ergebnisses zu den Kundenvorlagen ab. 

6.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich und verpflichtet, gelieferte Waren, Daten, CAD-Zeichnungen oder 3D- Visualisierungen in Papier- und Datenform unverzüglich nach Erhalt auf Fehler und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Plandaten in Papier- und Datenform dürfen vom Auftraggeber erst nach dieser Prüfung an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden. Für allfällig übersehene Fehler bzw. Abweichungen zu den Vorlagen des Auftraggebers und die daraus entstehenden Folgen lehnt die Bau-Weise.ch AG jegliche Haftung vollumfänglich ab. 

6.4 Sind in der Lieferung von CAD-Zeichnungen oder 3D-Visualisierungen Abweichungen gegenüber der gelieferten Kundenvorlage enthalten (z.B. Tipp-, Flüchtigkeits-, Interpretationsfehler usw.), werden diese Daten von der Bau-Weise.ch AG und deren Vorlieferanten kostenlos anhand der gelieferten Kundenvorlagen korrigiert. Allfällige Abweichungen zu gelieferten Vorlagen müssen ausdrücklich vom Auftraggeber beanstandet werden, ansonsten gelten diese vom Auftraggeber als akzeptiert und entbinden die Bau-Weise.ch AG von sämtlichen Folgen und Schadenersatzansprüchen aus deren Abweichungen. 

6.5 Bei der Umsetzung von 3D-Visualisierungen sind Abweichungen von Materialfarben, Materialarten, Gebäudeformen und -Details, Umgebungs- und Hintergrunddarstellungen usw. des visualisierten Objektes zur tatsächlichen Ausführung möglich und normal. Die Bau-Weise.ch AG lehnt jegliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche vom Auftraggeber oder des Bauherrn aufgrund dieser Abweichungen ab. 

6.6 Diese Abweichungen bzw. Mängel müssen schriftlich und unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Sendung erfolgen. Spätere Mängelanzeigen können nicht mehr als Korrekturen berücksichtigt werden und müssen mit dem entsprechenden Aufwand berechnet werden. 

6.7 Die Bau-Weise.ch AG übernimmt keine Haftung für Schäden an Unterlagen, welche trotz grösster Sorgfalt bei der Auftragserledigung durch notwendige Arbeitsschritte entstanden sind. (z.B. Öffnen und Scannen von alten, spröden, gefalteten Papierplänen.) 

6.8 Mängel an den Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. 

6.9 Nach rechtzeitiger Mängelrüge hat die Bau-Weise.ch AG das Recht auf Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie Mangelfolgeschaden ist ausgeschlossen. 

 

  1. Haftung

7.1 Die Bau-Weise.ch AG haftet gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten – gleich aus welchem Rechtsgrund (Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, Haftung aus unerlaubter Handlung, Verlust der Kundendaten, etc.) einzig, wenn ein eventueller Schaden auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch die Bau-Weise.ch AG beruht. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Für fehlerhafte Produktbeschreibung, falsche technische Daten, unkorrekte Vorlagen durch den Auftraggeber usw. wird keine Haftung übernommen. 

7.2 Die Bau-Weise.ch AG übernimmt keine Haftung für Abweichungen und Fehler der gelieferten Daten, welche aufgrund von Inkompatibilitäten zwischen den verwendeten Softwareprogrammen bzw. Datenformate der beiden Vertragspartner entstehen können. 

7.3 Die Verantwortung und Pflicht zur Überprüfung bezüglich der Vollständigkeit und Richtigkeit liegt gemäss Ziffer 6.3 ausschliesslich beim Auftraggeber. 

 

  1. Urheberrechte

8.1 Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Auftraggeber hat die Bau-Weise.ch AG, von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 

 

  1. Datenschutz

9.1 Die Bau-Weise.ch AG bestätigt gegenüber dem Auftraggeber, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln. 

Der Auftraggeber ermächtigt die Bau-Weise.ch AG, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten selber oder durch Dritte (Partner und Zulieferanten) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.  

9.2 Die Bau-Weise.ch AG verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere elektronische Daten) regelmässig zu sichern und vor Verlust zu schützen. Die Bau-Weise.ch AG kann bei einem allfälligen Datenverlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit oder bei technischen Defekten (z.B. Beschädigung von Backups) ist in jedem Fall ausgeschlossen. 

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich von allen an die Bau-Weise.ch AG übermittelten Daten, insbesondere von bestehenden Plänen, an die Bau-Weise.ch AG nur Kopien zu senden und behält in seinem Archiv die Originalunterlagen zurück. Werden vom Auftraggeber trotzdem Originaldaten oder Originalpläne übermittelt, übernimmt die Bau-Weise.ch AG keine Haftung für Verlust oder Beschädigung. 

9.4 Die Aufbewahrungs- und Archivierungspflicht von Daten geht mit der Lieferung der Daten und Abschluss des Auftrages an den Auftraggeber über. 

 

  1. Zustimmung zu Marketingaktivitäten

10.1 Die Bau-Weise.ch AG ist berechtigt, von ihr erstellte Projekte und CAD-Zeichnungen neutral in ihren eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen, Homepage usw. abzubilden oder auf Ausstellungen als Referenzmuster zu präsentieren. 

 

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sonstiges

11.1 Gerichtsstand ist der Sitz der Bau-Weise.ch AG in 4538 Oberbipp. 

11.2 Es wird ausschliesslich schweizerisches Recht angewendet. 

11.3 Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes. 

11.4 Sollte eine Ziffer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sein, haben die anderen Ziffern weiterhin Gültigkeit.